Lebensräume für Gelbbauchunken, Geburtshelferkröten und Kreuzkröten - und viele mehr

Kurz und knapp - worum geht es?

Die Biologische Station StädteRegion Aachen e.V. möchte im Rahmen eines von der Europäischen Union geförderten LIFE-Projektes die Situation von drei gefährdeten Amphibienarten in der StädteRegion Aachen nachhaltig verbessern.

Verschiedene Maßnahmen sollen dazu führen, dass die Arten Gelbbauchunke, Geburtshelferkröte und Kreuzkröte langfristig in dieser Region erhalten bleiben:
Die vorhandenen Lebensräume werden verbessert und die Vorkommen durch sogenannte Trittstein-Biotope verbunden. Auch neue Gebiete werden für den Amphibienschutz gewonnen. In zwei Naturschutzgebieten werden Gelbbauchunken angesiedelt, die zuvor mit Elterntieren aus der Region gezüchtet wurden. Während der Projektlaufzeit beobachten Projektmitarbeiter die Bestandsentwicklung der Tiere, um zu überprüfen, ob die Maßnahmen zielführend sind.

Um den Amphibienschutz langfristig sicher zu stellen, werden Kommunen, Politiker, Naturschutzverbände, Flächeneigentümer und Ehrenamtliche in das Projekt eingebunden und in Sachen Amphibienschutz beraten.

An die regionale Bevölkerung wenden sich die Projektmitarbeiter mit verschiedenen Informationsangeboten wie Naturführungen, Ausstellungen und Faltblättern. Schulen können Patenschaften übernehmen und Lehrmaterial ausleihen. Bürger können sich zu Amphibien-Rangern ausbilden lassen und ehrenamtlich Gebietsbetreuungen übernehmen.

Das Faltblatt zum Projekt:

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Zahlen, Daten, Fakten
Laufzeit:Januar 2017 bis Dezember 2025
Projektpartner:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV NRW) mit der Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW)
Budget:rund 4,2 Millionen Euro
Finanziers:Europäische Union LIFE Nature-Programm, MULNV NRW, StädteRegion Aachen
Projektregion:Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Stolberg, Würselen

LIFE

Das LIFE-Programm ist das Finanzierungsinstrument der EU für Umwelt-, Natur- und Klimaschutzmaßnahmen. Der aktuelle Finanzierungszeitraum 2014-2020 umfasst ein Budget von 3,4 Mrd. Euro. Davon fließen 2,59 Mrd. Euro in das Teilprogramm Umwelt. Ziel des Unterprogramms „Natur“ ist es, für Europa bedeutsame Lebensräume, Pflanzen- und Tierarten zu fördern. Welche Lebensräume und Arten dabei insbesondere im Fokus stehen, ist in den Anhängen zur Fauna-Flora-Habitat- (kurz FFH-) Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt.

Gelbbauchunke, Geburtshelferkröte und Kreuzkröte gehören dazu: Für sie und alle weiteren aufgeführten Arten und Lebensräume soll ein günstiger Erhaltungszustand wiederhergestellt oder bewahrt werden. Betrachtet wird dies für unterschiedliche geographische Regionen. (In der StädteRegion treffen die atlantische und die kontinentale Region aufeinander.) In die Bewertung des Erhaltungszustandes fließen die Größe der Population, der Zustand des Lebensraumes sowie die im Gebiet vorhandenen Beeinträchtigungen ein.

Der Erhaltungszustand der Zielarten in der StädteRegion vor Projektbeginn, in NRW und Deutschland ist nachfolgend dargestellt.

Erhaltungszustand der Zielarten

in der StädteRegion, in NRW und in Deutschland

Mit dem Projekt soll erreicht werden, dass der Erhaltungszustand der Zielarten in der StädteRegion Aachen sich verbessert, auch als Beitrag zur Verbesserung des Erhaltungszustandes in ganz NRW. Hierfür stellen die EU Kommission und das Land NRW finanzielle Mittel zur Verfügung.
In der Förderperiode 2014 bis 2017 wurden in der Kategorie LIFE Nature acht Projektanträge aus Deutschland genehmigt, zwei davon sind die Projekte der Biologischen Station StädteRegion Aachen e.V. LIFE Amphibienverbund und LIFE Habitatnetzwerk für den Blauschillernden Feuerfalter.

Natura 2000

Ein besonderes Instrument zum Erhalt der biologischen Vielfalt ist das europäische Schutzgebietsnetz NATURA 2000. Es erstreckt sich über die gesamte Europäischen Union. Natura 2000-Gebiete sind nach zwei EU-Richtlinien unter Schutz gestellt, der Fauna-Flora-Habitat- (kurz FFH-) Richtlinie (FFH-Gebiet) und der Vogelschutzrichtlinie (Vogelschutzgebiet). In Anhängen der Richtlinien sind die Arten und Lebensraumtypen aufgeführt, die es zu bewahren gilt.

Die FFH-Richtlinie führt in Anhang II "Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse“ auf, für die FFH-Gebiete ausgewiesen werden müssen", so u.a. auch die Gelbbauchunke. Im Raum Stolberg sind es z.B. vier FFH-Gebiete zum Schutz der Gelbbauchunke.

In Anhang IV werden Tier- und Pflanzenarten aufgelistet, die europaweit unter Schutz stehen und für die ein günstiger Erhaltungszustand zu bewahren oder zu erreichen ist. Gelbbauchunke, Kreuz- und Geburtshelferkröte werden hier aufgeführt. Alle Bundesländer, so auch NRW, sind verpflichtet, alle sechs Jahre den Erhaltungszustand der Arten zu ermitteln und an die EU zu berichten.