Invasive Gehölze werden auf der Schwarzen Halde im Wurmtal bekämpft

04. September 2024

teaser-bild© Biologische Station StädteRegion Aachen e.V.

Ab Mitte September werden auf der „Schwarzen Halde“ im Wurmtal Jungwuchs von invasiven und nichtheimischen Gehölzen entfernt. Ziel der Naturschutzmaßnahme des Projekts „LIFE-Amphibienverbund“ der Biologische Station StädteRegion Aachen ist es, den Lebensraum der gefährdeten Amphibienart Geburtshelferkröte zu erhalten.

Das Naturschutzgebiet “Schwarze Halde im Wurmtal“, die auch als Halde Gouley bekannt ist, ist eine von mehreren Bergehalden, auf der die gefährdete Amphibienart Geburtshelferkröte lebt. Vegetationslose Flächen, lockeres Haldenmaterial, in das sich die unscheinbare Amphibie eingraben kann und Kleingewässer boten den Tieren während dem Aufbau der Halde einen idealen Lebensraum. Mit der Zeit verschwanden jedoch die Gewässer und Gehölze, die nicht mehr durch eine Nutzung zurückgedrängt wurden, beschatten den Landlebensraum.

Die Geburtshelferkröte ist in NRW selten geworden und steht darüber hinaus auch unter dem Schutz der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Um ihre Lebensbedingungen zu verbessern, wurden deshalb bereits zu Beginn des Projekts Bäume gerodet und dauerhafte Gewässer zur Larvenablage angelegt. Die wärmeliebende Geburtshelferkröte konnte sich durch diese Maßnahmen in den letzten Jahren wieder gut vermehren, das haben die ehrenamtlichen Amphibien-Rangerinnen und Ranger der Biologischen Station gut dokumentiert. Ein Problem stellen jetzt allerdings zwei Baumarten dar: die nichtheimische und invasive Robinie sowie die nichtheimische Balsam-Pappeln breiten sich durch unterirdische Wurzelausläufer stark aus und sind kaum einzudämmen. Der Jungwuchs wird zu dieser Jahreszeit entfernt, weil er aktuell noch gut sichtbar ist. Mit ihm werden möglichst auch alle Wurzelausläufer, die mit einem sogenannten Roderechen zu Tage gefördert werden, ausgegraben. Nur wenn möglichst viele Wurzeln ganz entfernt werden, besteht eine Chance der Eindämmung, weil aus jedem Wurzelstück wieder ein neuer Baum austreibt. Da die Maßnahme noch vor Oktober und somit außerhalb der Vogelschutzzeit stattfindet, wurde von der Unteren Naturschutzbehörde eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass sich Vogelnester in den jungen Bäumen befinden, werden diese vor Beginn der Maßnahme noch einmal kontrolliert.