Lebensräume für gefährdete Amphibienarten in der StädteRegion Aachen
Die Geburtshelferkröte
Alytes obstetricans – eine Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie
Natürliche (Primär-)Lebensräume der Geburtshelferkröte in Mitteleuropa waren vermutlich die Auen von kleineren Fließgewässern der Mittelgebirgslagen. Diese wurden vermutlich erst durch den Biber zu geeigneten Amphibienlebensräumen. Als Sekundärlebensraum besiedelt sie heute vor allem Abgrabungsstätten, aber auch Siedlungsbereiche. In der Projektregion finden sich Vorkommen schwerpunktmäßig in Steinbrüchen im Stolberger Raum. Durch die Abbautätigkeiten des Menschen kommt die Art vereinzelt auch im Nordkreis der StädteRegion vor. Auf Abraumhalden finden die Tiere sonnenexponierte, steinige Böschungen, lückige Schotterfluren, offene Flächen mit grabbaren Substraten sowie Steinmauern, Steinhaufen und vergleichbare Strukturen mit Versteckmöglichkeiten.
Bis in das letzte Jahrhundert wurden häufig ländliche Siedlungsbereiche und Viehweiden besiedelt. Auch aktuell leben Geburtshelferkröten vereinzelt auf Friedhöfen und in Gärten.
Geburtshelferkröten leben dort, wo geeignete Gewässer für das Absetzen der Kaulquappen in unmittelbarer Nähe (d.h. wenige hundert Meter) des Landlebensraumes verfügbar sind. Als Laichgewässer nutzt die Geburtshelferkröte Komplexe aus vielen, eher tieferen Klein- und Kleinstgewässer wie auch größere, möglichst fischfreie Einzelgewässer.
In der Projektregion sind aktuell nur wenige Vorkommen der Geburtshelferkröte belegt, zahlreiche andere sind inzwischen erloschen. Die verbliebenen Vorkommen sind insbesondere für die Erhaltung eines geschlossenen Verbreitungsgebietes im Grenzraum von den Niederlanden zu Deutschland unentbehrlich.
In NRW geht das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz auf der Grundlage von Daten bis 2010 von 500 bis 600 Vorkommen aus. In Deutschland stößt die Art an die Ostgrenze ihres Areals. Die nördliche Arealgrenze verläuft durch NRW, wobei sie sich etwa an der Mittelgebirgsschwelle orientiert.
Lange galt die Geburtshelferkröte in NRW als nicht gefährdet. Erst in der 3. Fassung der Roten Liste von NRW (1999) wird sie auf die Vorwarnliste gesetzt und bereits in der aktuellen 4. Fassung (2010) wurde die Art als stark gefährdet (2) eingestuft, was die dramatischen Bestandseinbrüche dokumentiert.